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FAQ

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Unternehmensführung, die laufende Buchhaltung und die Zusammenarbeit mit unserem Büro. Sollten Sie die gewünschte Information nicht finden, kontaktieren Sie uns gerne – gemeinsam klären wir alle Fragen zu unseren Leistungen.

Ein Einzelunternehmen ist eine Unternehmensform, die von einer einzelnen Person geführt wird. Der Unternehmer trifft die Entscheidungen selbst, erzielt die Einkünfte aus der Tätigkeit und haftet für die Verbindlichkeiten des Unternehmens auch mit seinem Privatvermögen. Für die Gründung ist kein bestimmtes Mindestkapital erforderlich.

Ein Gewerbe ist eine gewerbliche Tätigkeit, die grundsätzlich beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet werden muss. Freiberufler üben einen freien Beruf aus und melden die Aufnahme ihrer Tätigkeit in der Regel direkt beim Finanzamt an.

Ob eine Tätigkeit als Gewerbe oder als freiberufliche Tätigkeit eingestuft wird, hängt von ihrem tatsächlichen Charakter und nicht allein von der Bezeichnung durch den Unternehmer ab. Die endgültige Einstufung kann durch das Finanzamt oder das Gewerbeamt erfolgen.

Nein. Ein Einzelunternehmen ist eine Unternehmensform, die von einer einzelnen Person geführt wird. Die Kleinunternehmerregelung ist dagegen eine besondere Regelung für die Umsatzsteuer.

Ein Einzelunternehmen kann die Kleinunternehmerregelung nutzen, aber ebenso der regulären Umsatzbesteuerung unterliegen.

Der Umfang der Formalitäten hängt von der Art der ausgeübten Tätigkeit ab. In der Regel sind folgende Schritte erforderlich:

• Anmeldung des Gewerbes beim Gewerbeamt,
• Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung über ELSTER,
• Erhalt einer Steuernummer,
• Anmeldung bzw. Klärung der Situation bei der Krankenkasse,
• Prüfung, ob für die Tätigkeit eine Genehmigung, Konzession oder Eintragung bei einer zuständigen Kammer erforderlich ist,
• Erfüllung weiterer branchenspezifischer Pflichten.

Wir helfen dabei, den gesamten Prozess zu strukturieren und zeigen, welche Formalitäten in der jeweiligen Situation erforderlich sind.

Ja, eine selbstständige Tätigkeit kann als Nebengewerbe zusätzlich zu einer Beschäftigung ausgeübt werden. Vor der Aufnahme der Tätigkeit sollte jedoch der Arbeitsvertrag sowie die beim Arbeitgeber geltenden Regelungen geprüft werden. In manchen Fällen ist es erforderlich, den Arbeitgeber zu informieren oder seine Zustimmung einzuholen.

Die zusätzliche Tätigkeit sollte außerdem der Krankenkasse gemeldet werden, da Umfang, Einkommen und zeitlicher Aufwand Einfluss auf die Art der Krankenversicherung haben können.

Die Steuernummer für die selbstständige Tätigkeit wird vom Finanzamt vergeben, nachdem der elektronische Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER übermittelt wurde.

Der Fragebogen sollte grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit eingereicht werden. Nach der Prüfung durch das Finanzamt wird die Steuernummer per Post zugesandt.

Die Kleinunternehmerregelung ermöglicht es kleinen Unternehmen, Rechnungen ohne Ausweis der deutschen Umsatzsteuer zu stellen. Gleichzeitig kann der Unternehmer die Vorsteuer aus erhaltenen Eingangsrechnungen nicht abziehen.

Nach den im Jahr 2026 geltenden Regelungen kann die Kleinunternehmerregelung angewendet werden, wenn der Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr 100.000 € nicht übersteigt.

Ob diese Regelung sinnvoll ist, sollte unter Berücksichtigung des geplanten Umsatzes, geplanter Investitionen und der Art der Kunden entschieden werden.

Je nach Situation des Unternehmers können unter anderem folgende Steuern anfallen:

• Einkommensteuer,
• Umsatzsteuer,
• Gewerbesteuer,
• Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge, wenn das Unternehmen Mitarbeiter beschäftigt.

Die Höhe der Steuern hängt nicht ausschließlich vom Umsatz ab. Entscheidend sind vor allem Einkommen bzw. Gewinn, Kosten, die persönliche Situation, die Form der Umsatzbesteuerung und die Art der Tätigkeit.

Nein. Die Gewerbesteuer betrifft Tätigkeiten, die als Gewerbe eingestuft werden. Natürliche Personen und Personengesellschaften profitieren jedoch von einem Freibetrag von 24.500 € beim Gewerbeertrag.

Das bedeutet, dass die Pflicht zur Abgabe einer Gewerbesteuererklärung und die tatsächlich zu zahlende Steuer nicht immer dasselbe sind. Freiberufler unterliegen grundsätzlich nicht der Gewerbesteuer.

Eine Standardrechnung sollte unter anderem folgende Angaben enthalten:

• vollständiger Name und Anschrift des Verkäufers und des Kunden,
• Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,
• Ausstellungsdatum,
• fortlaufende Rechnungsnummer,
• Beschreibung und Datum der erbrachten Leistung oder Lieferung,
• Nettobetrag, Umsatzsteuersatz und Umsatzsteuerbetrag sowie Bruttobetrag,
• einen entsprechenden Hinweis auf die Steuerbefreiung, wenn keine Umsatzsteuer berechnet wird.

Bei grenzüberschreitenden Geschäften, Bauleistungen oder der Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens können zusätzliche Angaben erforderlich sein.

Alle mit der Geschäftstätigkeit verbundenen Unterlagen sollten aufbewahrt werden, insbesondere:

• Ausgangsrechnungen,
• Eingangsrechnungen und Kostenbelege,
• Kontoauszüge,
• Verträge und Bestellungen,
• Unterlagen zu Fahrzeugen und Geschäftsreisen,
• Korrespondenz mit Behörden,
• Personalunterlagen,
• Zahlungsnachweise.

Die Unterlagen sollten lesbar sein und eindeutig erkennen lassen, auf welchen Aufwand oder Ertrag sie sich beziehen. Buchhaltungsrelevante Dokumente sollten regelmäßig übermittelt und nicht erst kurz vor Ablauf einer behördlichen Frist eingereicht werden.

Ja. Ein Einzelunternehmen kann Mitarbeiter in Vollzeit, Teilzeit oder als Minijobber beschäftigen.

Vor der ersten Einstellung kann die Beantragung einer Betriebsnummer sowie die Anmeldung bei der Sozialversicherung, der Krankenkasse, dem Finanzamt, der Berufsgenossenschaft oder der Minijob-Zentrale erforderlich sein. Wir können die laufende Lohnabrechnung der Mitarbeiter im gesetzlich zulässigen Umfang übernehmen.

Wir sind auf die Betreuung von Einzelunternehmen in Deutschland spezialisiert. Dabei arbeiten wir vor allem mit polnischsprachigen Unternehmern zusammen und können ihnen die deutschen Formalitäten verständlich erklären.

Durch die Konzentration auf diese Kundengruppe können wir bewährte Abläufe anbieten, die auf die täglichen Anforderungen kleiner Unternehmen abgestimmt sind.

Nein. Unser Büro befindet sich in Paderborn, wir arbeiten jedoch mit Kunden aus ganz Deutschland zusammen.

Alle Angelegenheiten können bequem aus der Ferne per Telefon, E-Mail, WhatsApp und über den digitalen Dokumentenaustausch erledigt werden. Ein persönlicher Besuch in unserem Büro ist für eine regelmäßige Zusammenarbeit nicht erforderlich.

Ja. Wir unterstützen Sie bei den Formalitäten rund um die Gründung eines Einzelunternehmens, erklären die einzelnen Schritte und helfen bei der Vorbereitung der erforderlichen Informationen und Unterlagen.

Den Umfang der Unterstützung passen wir an die Situation des Kunden, die Art der Tätigkeit, den Unternehmensstandort und bereits erfolgte Anmeldungen in Deutschland an.

Im vereinbarten Leistungsumfang kümmern wir uns vor allem um die Erfassung laufender Geschäftsvorgänge auf Grundlage der übermittelten Unterlagen.

Wir erstellen außerdem die erforderlichen Übersichten und laufenden Meldungen innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Fristen. Den genauen Leistungsumfang legen wir immer vor Beginn der Zusammenarbeit fest, da er unter anderem von der Art der Umsatzbesteuerung, der Anzahl der Dokumente und der Art der Tätigkeit abhängt.

Ja. Wir übernehmen auch die laufende Lohnabrechnung für Mitarbeiter, die von Einzelunternehmen beschäftigt werden.

Der Leistungsumfang kann unter anderem die Erstellung der laufenden Lohnabrechnungen, die Abrechnung der Vergütung sowie die erforderlichen Meldungen im Zusammenhang mit der Beschäftigung umfassen. Der Unternehmer sollte uns über eine geplante Einstellung rechtzeitig informieren, idealerweise noch vor Arbeitsbeginn des Mitarbeiters.

Zu Beginn der Zusammenarbeit legen wir gemeinsam fest, auf welche Weise und wie häufig die Unterlagen übermittelt werden.

Die Dokumente können bequem aus der Ferne in der vereinbarten digitalen Form eingereicht werden. Dafür benötigen Sie lediglich ein Smartphone und eine geschäftliche E-Mail-Adresse.

Wichtig ist, dass die Unterlagen vollständig, gut lesbar und regelmäßig übermittelt werden. So können wir Buchungen, Übersichten und erforderliche Meldungen fristgerecht vorbereiten.

Der Preis hängt unter anderem von der Anzahl der Dokumente, der Art der Umsatzbesteuerung, dem Umfang der Betreuung sowie der Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter ab.

Ein individuelles Angebot erstellen wir, nachdem wir die konkrete Situation und die Bedürfnisse des Unternehmens kennengelernt haben.

Wir bieten außerdem eine einstündige Online-Beratung über WhatsApp an. Während der Beratung beantworten wir konkrete Fragen und besprechen Lösungen, die auf die Situation des Kunden abgestimmt sind.

 
 

Kontaktieren Sie uns telefonisch, per E-Mail oder vereinbaren Sie eine Online-Beratung.

Wir fragen nach der Art der Tätigkeit, der Form der Umsatzbesteuerung, der Anzahl der Dokumente und gegebenenfalls der Anzahl der Mitarbeiter.

Auf dieser Grundlage legen wir den erforderlichen Leistungsumfang, die Art der Dokumentenübermittlung und den individuellen Preis für die Zusammenarbeit fest.