Sie betreiben ein Gewerbe in Deutschland? Im Jahr 2026 müssen Sie nicht jede neue Vorschrift im Detail kennen. Einige Änderungen sollten Sie jedoch im Blick behalten, da sie Auswirkungen auf Mitarbeiter, Rechnungen und Steuern in Ihrem Unternehmen haben können.
Höherer Mindestlohn und neue Minijob-Grenze
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro brutto pro Stunde. Wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen, sollten Sie die vereinbarten Stundenlöhne, die Arbeitszeiterfassung und die Lohnabrechnungen überprüfen.
Zusammen mit dem Mindestlohn ist auch die Verdienstgrenze für Minijobs gestiegen. Im Jahr 2026 beträgt sie 603 Euro monatlich beziehungsweise 7.236 Euro jährlich. Eine Erhöhung der Vergütung ohne Prüfung der geleisteten Arbeitsstunden kann zu Fehlern bei der Abrechnung des Beschäftigungsverhältnisses führen.
E-Rechnung – bereiten Sie Ihr Unternehmen auf elektronische Rechnungen vor
Im Jahr 2026 gilt weiterhin eine Übergangsregelung für die E-Rechnung. Unternehmen müssen bereits in der Lage sein, Rechnungen in einem strukturierten elektronischen Format zu empfangen. Eine gewöhnliche PDF-Datei gilt nach diesen Vorschriften nicht als E-Rechnung.
Bis Ende 2026 dürfen Unternehmer grundsätzlich weiterhin Papierrechnungen ausstellen oder – mit Zustimmung des Empfängers – gewöhnliche elektronische Rechnungen, zum Beispiel als PDF, versenden. Für Rechnungsaussteller, deren Umsatz im Vorjahr nicht mehr als 800.000 Euro betragen hat, gilt die Übergangsfrist bis Ende 2027. Trotzdem lohnt es sich, bereits jetzt die Rechnungssoftware und den digitalen Dokumentenablauf zu organisieren.
Höherer Grundfreibetrag
Im Jahr 2026 beträgt der Grundfreibetrag 12.348 Euro. Dabei handelt es sich um einen Freibetrag für das zu versteuernde Einkommen und nicht für den Umsatz des Unternehmens. Das bedeutet also nicht, dass Rechnungen bis zu diesem Betrag automatisch steuerfrei bleiben. Die endgültige Steuerbelastung hängt unter anderem von Einnahmen, Betriebsausgaben und der persönlichen Situation des Unternehmers ab.
Günstigere Abschreibungsmöglichkeiten für Investitionen
Was sollten Sie jetzt tun?
Überprüfen Sie die Vergütung Ihrer Mitarbeiter, bereiten Sie den Empfang von E-Rechnungen vor und schieben Sie die Bearbeitung Ihrer Geschäftsunterlagen nicht auf. Nicht jede Änderung betrifft jedes Unternehmen. Statt Vorschriften selbst zu interpretieren, empfiehlt es sich daher, die eigene Situation mit einem Fachmann zu besprechen.
Benötigen Sie Unterstützung bei der Organisation Ihrer Unterlagen und bei der Vorbereitung Ihres Unternehmens auf die Änderungen im Jahr 2026? Kontaktieren Sie uns – wir erklären Ihnen alles verständlich und zeigen Ihnen die nächsten Schritte.