Eine Rechnung in Deutschland auszustellen ist nicht schwierig, wenn Sie von Anfang an eine korrekte Vorlage oder ein geeignetes Programm verwenden. Wichtig sind vor allem vollständige Angaben, die richtige Umsatzsteuer und eine fortlaufende Rechnungsnummer.
Wie stellt man eine Rechnung in Deutschland aus?
Nach Erbringung der Leistung erstellen Sie die Rechnung in einem Rechnungsprogramm oder anhand einer vorbereiteten Vorlage. Vergeben Sie eine neue, eindeutige Rechnungsnummer, tragen Sie die Kundendaten ein, beschreiben Sie die ausgeführten Arbeiten und geben Sie die entsprechenden Beträge an.
Die Rechnung können Sie dem Kunden in der vereinbarten Form übermitteln, zum Beispiel als PDF oder in Papierform. Bewahren Sie eine Kopie zusammen mit Ihren Geschäftsunterlagen auf.
Bei der ersten Rechnung lohnt es sich, die Vorlage von einer Person prüfen zu lassen, die mit den deutschen Vorschriften vertraut ist. So vermeiden Sie, dass derselbe Fehler später auf weiteren Rechnungen wiederholt wird.
Was muss eine Rechnung enthalten?
Eine korrekte Rechnung sollte folgende Angaben enthalten:
Es empfiehlt sich außerdem, das Zahlungsziel, die Bankverbindung und gegebenenfalls die Baustellenadresse anzugeben. Eine Beschreibung wie „Bauarbeiten” ist zu allgemein – besser ist eine konkrete Angabe der tatsächlich ausgeführten Arbeiten.
Kleinunternehmer weisen keine Umsatzsteuer aus und nehmen auf der Rechnung einen entsprechenden Hinweis auf, zum Beispiel: „Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG.”
Bei bestimmten Bauleistungen kann § 13b UStG zur Anwendung kommen. In diesem Fall enthält die Rechnung keine Umsatzsteuer, sondern den Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers”. Wenden Sie diese Regelung nicht an, ohne den konkreten Auftrag vorher geprüft zu haben.
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Kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Angaben zu ordnen und ein einfaches System für die Rechnungserstellung einzurichten, damit Ihre Unterlagen vor dem Versand an den Kunden vollständig sind.