Ein Unternehmen in Deutschland zu gründen, muss nicht schwierig sein. Wichtig ist jedoch, einige Schritte in der richtigen Reihenfolge zu erledigen. Im Folgenden erklären wir kurz, wie die Gewerbeanmeldung im Jahr 2026 abläuft.
Das ist besonders für Handwerker wichtig. Für bestimmte Tätigkeiten sind eine Eintragung in die Handwerksrolle, entsprechende Qualifikationen oder zusätzliche Genehmigungen erforderlich.
Deshalb lohnt es sich, den geplanten Tätigkeitsbereich vor der Anmeldung bei der örtlichen Handwerkskammer zu prüfen. Sie müssen nicht alle deutschen Vorschriften kennen – es reicht, genau zu erklären, welche Arbeiten Sie ausführen möchten, und nachzufragen, welche Unterlagen dafür benötigt werden.
Für die Anmeldung eines Einzelunternehmens werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt:
Bei einer Gesellschaft können zusätzliche Dokumente erforderlich sein, zum Beispiel ein Gesellschaftsvertrag oder ein Auszug aus dem Handelsregister.
Das Gewerbe wird bei der für den Unternehmenssitz zuständigen Behörde angemeldet. Je nach Ort kann dies das Gewerbeamt, Ordnungsamt oder die Stadt- beziehungsweise Gemeindeverwaltung sein.
Die Anmeldung kann persönlich und in vielen Städten auch online erfolgen. Dafür wird das Formular GewA 1 verwendet.
Im Formular geben Sie unter anderem Folgendes an:
Die Tätigkeitsbeschreibung sollte möglichst konkret sein. Statt allgemein „Bauarbeiten” einzutragen, ist es besser, die tatsächlich ausgeführten Arbeiten genau zu benennen. Dabei sollte darauf geachtet werden, keine Tätigkeiten anzumelden, für die zusätzliche Berechtigungen erforderlich sind.
Die Anmeldung kostet in der Regel etwa 20–60 Euro, abhängig von der Gemeinde. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung, die umgangssprachlich als Gewerbeschein bezeichnet wird.
Prüfen Sie sofort, ob folgende Angaben korrekt sind:
Fehler sollten möglichst sofort gemeldet werden, bevor die Daten an weitere Behörden übermittelt werden.
Das Gewerbeamt übermittelt die Unternehmensdaten unter anderem an das Finanzamt und die zuständige Kammer. Damit ist die Anmeldung jedoch noch nicht vollständig abgeschlossen.
Innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit muss über ELSTER der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung eingereicht werden. Darin fragt das Finanzamt unter anderem nach dem voraussichtlichen Umsatz, Gewinn und der geplanten umsatzsteuerlichen Behandlung.
Diesen Fragebogen sollte man nicht nach dem Prinzip Versuch und Irrtum selbst ausfüllen. Die gemachten Angaben wirken sich auf die spätere steuerliche Behandlung des Unternehmens aus. Statt sich selbst durch das gesamte deutsche Steuerrecht zu arbeiten, ist es sinnvoller, professionelle Unterstützung zu nutzen und von Anfang an alles korrekt einzurichten.
Kurze Checkliste
Möchten Sie Ihr Gewerbe ohne unnötigen Stress anmelden?
Sie müssen nicht selbst nach Formularen suchen oder überlegen, welche Angaben Sie eintragen sollen. Kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen bei der Vorbereitung der benötigten Informationen, begleiten Sie durch die Anmeldung und sorgen dafür, dass die weiteren Schritte richtig koordiniert werden.
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