Wichtige Fristen für
Unternehmer
in Deutschland.

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Wichtige Fristen für Unternehmer in Deutschland – Kalender 2026

Eine verspätete Steuererklärung oder Überweisung an das Finanzamt kann zusätzliche Kosten verursachen. Deshalb lohnt es sich, die wichtigsten Fristen bereits zu Beginn des Jahres zu notieren. Der folgende Kalender bezieht sich auf ein typisches kleines Unternehmen mit monatlicher Abrechnung. Bei vierteljährlicher Abrechnung gelten die entsprechenden Fristen jeweils nach Ablauf des Quartals.

Steuerkalender 2026

  • 12. Januar: Umsatzsteuer und Lohnsteuer für Dezember 2025; bei vierteljährlicher Abrechnung auch für das 4. Quartal 2025.
  • 10. Februar: Umsatzsteuer und Lohnsteuer für Januar. 16. Februar: erste Rate der Gewerbesteuer.
  • 10. März: Umsatzsteuer und Lohnsteuer für Februar sowie Einkommensteuervorauszahlung. Bei einer UG oder GmbH kann stattdessen eine Körperschaftsteuervorauszahlung fällig sein.
  • 10. April: Umsatzsteuer und Lohnsteuer für März; bei vierteljährlicher Abrechnung auch für das 1. Quartal.
  • 11. Mai: Umsatzsteuer und Lohnsteuer für April. 15. Mai: zweite Rate der Gewerbesteuer.
  • 10. Juni: Umsatzsteuer und Lohnsteuer für Mai sowie Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuervorauszahlung.
  • 10. Juli: Umsatzsteuer und Lohnsteuer für Juni; bei vierteljährlicher Abrechnung auch für das 2. Quartal. 31. Juli: reguläre Frist zur Abgabe der Steuererklärungen für 2025 ohne Steuerberater.
  • 10. August: Umsatzsteuer und Lohnsteuer für Juli. 17. August: dritte Rate der Gewerbesteuer.
  • 10. September: Umsatzsteuer und Lohnsteuer für August sowie Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuervorauszahlung.
  • 12. Oktober: Umsatzsteuer und Lohnsteuer für September; bei vierteljährlicher Abrechnung auch für das 3. Quartal.
  • 10. November: Umsatzsteuer und Lohnsteuer für Oktober. 16. November: vierte Rate der Gewerbesteuer.
  • 10. Dezember: Umsatzsteuer und Lohnsteuer für November sowie Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuervorauszahlung.

Wichtig: Nicht jede Frist gilt für jedes Unternehmen

Kleinunternehmer müssen in der Regel keine regelmäßigen Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben. Die Lohnsteuer betrifft nur Unternehmen mit Beschäftigten. Höhe und Fälligkeit von Vorauszahlungen ergeben sich außerdem aus den jeweiligen Bescheiden des Finanzamts.

Am sichersten ist es, Rechnungen und Unterlagen laufend an das Büro weiterzugeben, mit dem Sie zusammenarbeiten, und nicht erst einen Tag vor Ablauf der Frist. So bleibt genügend Zeit, fehlende Unterlagen zu prüfen und die richtige Zahlung vorzubereiten.

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